Der ADFC ruft auf zur Radvolution und fordert mehr Recht fürs Rad.

Der ADFC ruft auf zur Radvolution und fordert mehr Recht fürs Rad. © ADFC

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni: ADFC startet Kampagne „Radvolution“

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2023 startet der ADFC die Kampagne "Radvolution" und fordert mehr Recht fürs Rad.

Zum Weltfahrradtag am 3. Juni 2023 startet der ADFC seine Kampagne „Radvolution“. Unter dem Motto „Mehr Recht fürs Rad“ ruft der Fahrradclub alle Radfahrenden auf, sich der Radvolution anzuschließen und für ein modernes Straßenverkehrsrecht auf die Straße zu gehen. Den Kampagnenauftakt feiert der ADFC zusammen mit zehntausenden Radfahrerinnen und Radfahrern bei drei großen Sternfahrten in Berlin, Hamburg und Köln, weitere Aktionen folgen.

ADFC-Vorsitzende Rebecca Peters kommentiert: „Es ist höchste Zeit für die Radvolution, denn wir brauchen endlich gute Straßen für alle. Wir haben ein klares Ziel vor Augen: Wir wollen mehr Recht fürs Rad. Wir setzen uns für lebenswerte Städte und sichere Straßen ein. Für uns, für alle. Denn fahrradfreundliche Städte mit sicheren Straßen sind auch lebensfreundliche Städte. Mit unserer Kampagne rufen wir alle Radfahrenden auf, sich uns anzuschließen und gemeinsam mit uns laut zu werden. Friedlich, freundlich und fröhlich, aber bestimmt und unnachgiebig.“

Das Straßenverkehrsrecht macht eine echte Verkehrswende unmöglich

Im Zentrum der Kampagne steht die Modernisierung des veralteten Straßenverkehrsrechts, das in seiner jetzigen Form echten Fortschritt verhindert und die Verkehrswende ausbremst. Leichtigkeit und Sicherheit des Kfz-Verkehrs haben Vorrang vor allen anderen Zielen. Radwege, verkehrsberuhigte Bereiche, Zebrastreifen oder Tempo 30-Zonen dürfen oft erst dann eingerichtet werden, wenn Verkehrszählungen und Unfallstatistiken vorliegen. Das muss sich ändern. Die Ampel-Regierung hat vereinbart, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu reformieren. Der Auftrag steht im Koalitionsvertrag und wurde im „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“ im März 2023 noch einmal bekräftigt. Doch passiert ist bisher nichts.

Rebecca Peters: „Das StVG ist ein Uralt-Gesetz mit reichlich Reformbedarf, das den Fortschritt ausbremst und eine echte Verkehrswende unmöglich macht. Es müssen erst Menschen zu Schaden kommen, bevor man etwas ändern kann – das ist nicht nur unzeitgemäß, sondern auch völlig ignorant gegenüber den Interessen der Menschen und den Herausforderungen, die die Klimakrise an die Verkehrspolitik stellt. Wir fordern den Verkehrsminister auf: Nehmen Sie den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ernst und legen Sie einen Vorschlag für eine Gesetzesreform vor, die ihren Namen auch verdient.“

Der ADFC ruft alle Radfahrenden in Deutschland auf, bei der Radvolution mitzumachen und sich für ein modernes Straßenverkehrsrecht einzusetzen. Den Kampagnenstart feiert der ADFC zum Weltfahrradtag am 3. Juni mit zahlreichen Aktionen vor Ort und auf drei großen Sternfahrten, in Berlin am 4. Juni und in Hamburg und Köln am 18. Juni 2023.

Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zur Kampagne gibt es ab dem 3. Juni auf www.radvolution.de.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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